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8. EU Richtlinie

Die 8. EU Richtlinie wurde am 16.3.2006 beschlossen und ist bis zum 29.6.2008 umzusetzen.

Die 8.EU-Richtlinie verpflichtet zu einer externen Qualitätskontrolle und wird für die europäischen Unternehmen ähnliche Konsequenzen haben, wie Sarbanes Oxley Act für die amerikanischen oder amerikanisch beherrschten Unternehmen.

Es sind revisionssichere Prüflisten für die Vertragserstellung und Vertragsgenehmigung zur Verfügung zu stellen. Auf Basis dieser durch SealBase erstellten Reports können dann standardisierte Verfahren zur Kontrolle der Vertragsrisiken eingesetzt werden. 

 

 

Durch Sonderuntersuchungen und Sanktionen muss die EU dafür Sorge tragen, dass unzureichende Abschlussprüfungen aufgedeckt bzw. verhindert werden. Dabei kann Abschlussprüfern der Entzug der Zulassung drohen.

Um die 8.EU Richtlinie zu erfüllen, ist ein Contract Lifecycle Management elementar. Da mit SealBase Vertragsprozesse und Inhalte überwacht werden können, das Risikomanagement effizient unterstützt wird  und  dem in der Lösung integrierten Workflow  die Einhaltung dieser Richtlinie gewährleistet wird, ist Sealbase ein optimale Lösung um Bedingungen wie die 8.EU-Richtlinie zu erfüllen.