8. EU Richtlinie
Die 8. EU Richtlinie wurde am 16.3.2006 beschlossen und ist bis zum 29.6.2008 umzusetzen.
Die 8.EU-Richtlinie verpflichtet zu einer externen Qualitätskontrolle und wird für die europäischen Unternehmen ähnliche Konsequenzen haben, wie Sarbanes Oxley Act für die amerikanischen oder amerikanisch beherrschten Unternehmen.
Es sind revisionssichere Prüflisten für die Vertragserstellung und Vertragsgenehmigung zur Verfügung zu stellen. Auf Basis dieser durch SealBase erstellten Reports können dann standardisierte Verfahren zur Kontrolle der Vertragsrisiken eingesetzt werden.


