KonTraG (1998)
Das Gesetz zur Kontrolle und Trans-
parenz im Unternehmen (KonTraG) verpflichtet die Unternehmen zu einem professionellen Risikomanagement. Wesentliche Risiken sollen durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig aufgedeckt und die Insolvenzgefahr
deutlich gemindert werden. Verantwortlich sind die Vorstände bzw. die Geschäftsführer. Die Aufsichtsräte müssen sich davon überzeugen, ob das Frühwarnsystem funktioniert, die Wirtschaftsprüfer dessen Tauglichkeit prüfen und testieren.
Um KonTraG zu erfüllen ist ein
Contract Lifecycle Management elementar.
Nähere Informationen können Sie aus der nebenstehenden Checkliste entnehmen.



